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Corona: Maskenpflicht ab dem 19.10.2020

Ohne korrekt getragene Masken dürfen Arzt- und Zahnarztpraxen nicht mehr betreten werden und wir können auch keine Behandlung durchführen. Das sind wir einander gegenseitig und den Patienten gegenüber schuldig. Verstösse gegen die Maskenpflicht können mit einer Busse bis SFR 10’000 bestraft werden!

  • Es dürfen nur noch die zwingend notwendigen Personen eintreten. Dies bedeutet: nur die Patienten und maximal eine Begleitperson, falls dies bei Kindern, Alten oder psychisch Kranken notwendig ist.
  • Wer ohne Maske kommt und keine dabeihat, erhält gratis eine Maske von uns.
  • Masken sind korrekt zu tragen (Nase und Mund müssen bedeckt sein).
  • Die Patienten können – selbstverständlich😉 – die Maske ausziehen, sobald sie auf dem Behandlungsstuhl sitzen. Begleitpersonen tragen die Maske immer.
  • Im Praxis-Shuttle tragen alle Personen Masken.
  • Personen mit einer Maskendispens werden gebeten, diese an der Rezeption zu zeigen. Wir müssen Sie leider bitten, im Freien zu warten.
  • Kinder unter 12 Jahren haben keine Maske zu tragen.
BAG-Plakat ab 19.10.2020